Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen Schweizer Studio (Felix Schweizer, Zollikon) und seinen Kundinnen und Kunden. Es handelt sich um eine allgemeine Fassung; im Einzelfall gelten ergänzend die jeweilige Offerte und Projektvereinbarung.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Schweizer Studio, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungen
Schweizer Studio erbringt Leistungen in den Bereichen Strategie, Design, Webentwicklung, Inhalt sowie Prozess- und KI-Integration. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte bzw. Projektvereinbarung.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, gelten als Zusatzaufwand und werden separat nach Aufwand verrechnet.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern keine Bindungsfrist angegeben ist. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung, Annahme der Offerte oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive allfälliger Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Soweit nicht abweichend vereinbart, wird ein Teilbetrag bei Auftragsbeginn und der Restbetrag nach Abschluss in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahnspesen erhoben werden.
5. Mitwirkung der Kundschaft
Die Kundschaft stellt benötigte Inhalte, Zugänge und Informationen rechtzeitig und vollständig bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Schweizer Studio.
6. Termine und Fristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die Schweizer Studio nicht zu vertreten hat (z. B. fehlende Zulieferungen, höhere Gewalt), verlängern Fristen entsprechend.
7. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält die Kundschaft die für den vereinbarten Zweck erforderlichen, nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte an den gelieferten Arbeitsergebnissen. Genutzte Drittkomponenten (z. B. Schriften, Bibliotheken, Stockmaterial) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
Schweizer Studio darf die erbrachten Arbeiten zu Referenz- und Portfoliozwecken nennen und zeigen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8. Gewährleistung
Schweizer Studio erbringt die Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Erkennbare Mängel sind innert angemessener Frist schriftlich zu rügen; Schweizer Studio behebt berechtigte Mängel innert angemessener Frist (Nachbesserung).
9. Haftung
Schweizer Studio haftet nur für Schäden, die nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie Datenverlust ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung von Schweizer Studio und dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).
11. Vertragsdauer und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Laufende Leistungen (z. B. Retainer) können von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
12. Änderungen der AGB
Schweizer Studio kann diese AGB anpassen. Für ein laufendes Projekt gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich (Schweiz).